Nutzungs-/Lieferbedingungen, AGBs


Vertragsvereinbarungen

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Festtafel gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.
  • Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.
  • Die Mietobjekte sind Eigentum von Reck – Holz in Bestform.

Vertragsabwicklung

  • Verträge werden bei Festtafel ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Die verfügbaren Mietobjekte sind auf der Website ersichtlich
  • Nach Eingang einer Buchungsanfrage (per Website, Telefon oder E-Mail) erhält der Mieter ein unverbindliches Mietangebot. Durch Annahme des Mietangebotes stimmt der Mieter dem Mietvertrag zu und erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung von Festtafel, wodurch es zum verbindlichen Vertragsabschluss kommt.
  • Ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung sind die Artikel reserviert.
  • Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Werktagen zu tätigen. Bei nicht Einhalten der Anzahlung ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • Der Mieter muss den restlichen Betrag bis 8 Tage vor Abholung oder bar bei Abholung begleichen
  • Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Übernahme der Mietware fällig.
  • Kaufartikel wie Sekt und Wein werden nach der Veranstaltung abgerechnet. Unverbrauchte Ware kann in ganzen, ungeöffneten Originalkartons zurückgegeben werden, 50% der Ware muss jedoch in jedem Fall gekauft werden.
  • Der Vermieter ist jederzeit und ohne Begründung berechtigt eine angemessene Kaution zu erheben, die dem Mieter zurückgezahlt wird, nachdem exakte Bruch- und Verlustmengen der Mietgegenstände ermittelt worden sind.
  • Verwendungszweck für Überweisungen: Name/ Rechnungsnummer

Stornierung

  • Es sind 20% Stornogebühr bei Storno innerhalb der letzten 4 Wochen fällig

Zeitraum

  • Der Preis gilt pro Veranstaltung, maximal 5 Tage
  • Der Mietpreis eines Artikels wird durch die jeweils aktuelle Preisliste bestimmt und gilt pro Veranstaltung für 5 Tage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag
  • Die Mietware wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums muss der Vermieter schriftlich zustimmen. Falls der Mieter die Mietartikel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Der Mietpreis kann sich bei verspäteter Rückgabe erhöhen

Abholung/ Lieferung

  • Anlieferung und Abholung nur wochentags
  • Lieferservice auf Anfrage
  • Anhänger auf Anfrage

Übergabe und Rückgabe

  • Die Mietartikel werden dem Kunden in tafelsauberem Zustand übergeben. Wird der Vermieter infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche Haftung. Untere höhere Gewalt fallen insbesondere schlechtes Wetter, Brand, Explosion, Austritt gefährlicher Stoffe / Gase etc.
  • Der Mieter hat bei der Übernahme der Mietartikel diese auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und mögliche Mängel dem Vermieter sofort zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Bei Selbstabholung der Mietware hat der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge zu tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Sofern nichts vereinbart ist, gilt, dass die Mietware vom Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht wird.
  • Der Mieter erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen oder in Verlust geratene Artikel haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwertes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
  • Exakte Bruch- und Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess beim Vermieter ermittelt. Eine sofortige Zählung vor Ort beim Mieter oder sofort bei der Rückgabe beim Vermieter muss vorher schriftlich vereinbart werden. Für die dafür entstehenden Kosten kommt der Mieter auf.

Umgang und Nutzen der Mietobjekte

  • Die Produkte sind outdoorgeeignet, dürfen jedoch nicht mit Regen oder stehendem Wasser in Verbindung kommen
  • Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern.
  • Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt
  • Die Produkte werden rückstandsfrei zurückgegeben.
  • Die Reinigung der Tische und Stühle wird vom Mieter vorgenommen und wird mit einem feuchten Tuch durchgeführt.
  • Die Reinigung der Gläser wird vom Vermieter übernommen
  • Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Die zur Vermietung bereitgestellten Stühle sind bis max. 100 kg belastbar.
  • Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mietobjekte ordnungsgemäß verpackt und transportiert werden

Haftung des Kunden

  • Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von Ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.
  • Sämtliche Schäden so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort bei Festtafel zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.
  • Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich Festtafel vor dem Mieter einen individuellen Schadensersatz zu berechnen.

Haftung von Festtafel

Festtafel übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Festtafel verursacht.

Rücktritt und Kündigung durch Festtafel

Festtafel kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter sämtliche Vertragsleistungen nicht nachkommt und auf Abmahnungen nicht reagiert.

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klausen oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Allgemein

Auf Produktbildern abgebildete Dekorationsartikel sowie Zubehör sind nicht Bestandteil des Produktangebots, sofern nicht ausdrücklich im Lieferumfang eingeschlossen.